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Gemäß §29 I StVZO gelten gesetzliche Fristen, in denen ein Kraftfahrzeug zur Hauptuntersuchung (kurz HU) und Abgasuntersuchung (kurz AU) bei einer anerkannten deutschen Prüfstelle, wie TÜV, DEKRA oder KÜS, vorgeführt werden muss.

Wir bieten alle nötigen vorbereitenden Arbeiten, sowie die darauffolgende Vorführung des KfZ bei einer der vorgenannten Prüfstellen und ggf. die Behebung der beanstandeten Mängel.

Seit der Fertigstellung unserer zweiten Werkstatthalle ist die KÜS jeden Mittwoch bei uns vor Ort, wodurch wir diese Dienstleistung noch schneller und effizienter gestalten können.